Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 – Version 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Patrick Roß - Apex Web Studio, Brunnenstraße 65, 32805 Bad Meinberg, handelnd unter der Marke bauwerk-digital (nachfolgend „Auftragnehmer") und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen. Eine Beauftragung durch Verbraucher im Sinne von §13 BGB erfolgt nicht.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB werden dem Auftraggeber mit dem Angebot in dieser festen Fassung (Version 1.1, Stand Mai 2026) zur Verfügung gestellt und gelten mit Auftragserteilung als vereinbart.
§2 Leistungsgegenstand und Angebot
(1) Der Auftragnehmer erstellt Websites, Landingpages und digitale Präsenzen gemäß der im Angebot beschriebenen Leistungen. Grundlage des Auftrags ist das schriftliche Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung.
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Zusätzliche Leistungen (z. B. Texterstellung, Fotografie, Druckerzeugnisse, SEO-Texte, zusätzliche Unterseiten, Schnittstellen, Drittanbieter-Setups oder umfangreiche Inhaltsmigrationen) werden gesondert beauftragt und vergütet.
(3) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Bestätigung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
(4) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist.
(5) Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Backups, Updates, E-Mail-Postfächer oder Support sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Für solche Leistungen gelten ergänzend die dort beschriebenen Leistungsinhalte, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preise.
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:
- 30 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 70 % des Gesamtpreises bei Abnahme bzw. Freischaltung der Website
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug gemäß §286 BGB ein.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge einzustellen.
(5) Drittanbieter-Kosten, insbesondere für Domains, externe Software, Lizenzen, Premium-Plugins, Stock-Material, Zahlungsanbieter oder sonstige Fremdleistungen, sind nur dann im Festpreis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Inhalte und Informationen (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung von Inhalten durch den Auftraggeber, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dies stellt keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstehen.
(4) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für Rückfragen und Freigaben.
(5) Verzögert der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz angemessener Erinnerung erheblich, kann der Auftragnehmer bis zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeiten pausieren. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
§5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Werkes fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf und stellt ihm das Werk zur Prüfung zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abzunehmen. Verweigert er die Abnahme, hat er konkrete Mängel schriftlich zu benennen.
(3) Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb der genannten Frist ab und benennt er keine konkreten Mängel, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme gemäß §640 Abs. 2 BGB).
(4) Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß §6.
§6 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die mangelfreie Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt – abweichend von der gesetzlichen Regelung – 12 Monate ab Abnahme.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche scheitern, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Mängel, die durch unsachgemäße Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach der Abnahme entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§7 Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen für den vertragsgemäßen Zweck ein.
(2) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung des Werkes vor Bezahlung ist nicht gestattet.
(3) Nicht umfasst sind allgemein einsetzbare Arbeitsmethoden, Know-how, Konzepte, Vorlagen, Standardkomponenten, wiederverwendbare Code-Bausteine, Entwicklungswerkzeuge und technische Grundstrukturen des Auftragnehmers. Diese dürfen vom Auftragnehmer auch für andere Projekte weiterverwendet werden.
(4) Verwendete Drittkomponenten (z. B. Frameworks, Schriften, Stock-Fotos, Plugins, Open-Source-Bibliotheken oder externe Dienste) unterliegen den jeweiligen Lizenzen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten, soweit sie für die Nutzung der Website relevant sind.
(5) Der Auftragnehmer darf das fertiggestellte Projekt zu Referenzzwecken im Portfolio nennen und abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht oder im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettowert des jeweiligen Auftragswertes.
(3) Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
(4) Soweit keine laufende Wartungs- oder Hosting-Leistung mit Backup-Service vereinbart ist, ist der Auftraggeber für regelmäßige Datensicherungen seiner Website und zugehöriger Daten selbst verantwortlich. Ist ein Backup-Service vereinbart, richtet sich Umfang und Häufigkeit der Sicherungen nach dem jeweiligen Angebot. Eine vollständige Wiederherstellung jedes denkbaren Datenstands ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Durchführung des Auftrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter bauwerk-digital.de/datenschutz zu entnehmen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.